Betriebsmedizin

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Unsere Leistungen für Sie:

  • Umfassendes Konzept einer betriebsärztlichen – arbeitsmedizinischen Betreuung
  • Alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)(ehemals „G“-Untersuchungen: z.B. G 1.1 bis G 46)
  • Arbeitsmedizinische Eignungs-Untersuchungen: G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit, G 41
    – Arbeiten mit Absturzgefahr, Feuerwehrtauglichkeit (G 26.3)
  • Besondere arbeitsmedizinische Vorsorgen nach
    § 63 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JuSchG)
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Durchführung von Impfungen (z.B. Arbeiten mit Infektionsgefährdung, beruflicher Auslandsaufenthalt)
  • Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung (LKW, Taxi, Bus)
  • Flexible Termingestaltung

 

Häufig gestellte Fragen

 

Was ist Betriebsmedizin?

Die Betriebsmedizin und Arbeitsmedizin als medizinische Fachdisziplin beschäftigt sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf, insbesondere dem Menschen (Mitarbeiter eines Betriebes), seiner Gesundheit und seinen Krank­heiten. Ziel der Arbeits­medizin ist es, das körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden des Arbeitnehmers in allen Berufen in größt­möglichem Aus­maß zu fördern und zu erhalten. (in Anlehnung: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin)

 

Wofür brauche ich einen Betriebsarzt?

Heute steht die Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens im Vordergrund.

Die Wirtschaftlichkeit ist in entscheidendem Maße von der Leistungsfähigkeit und damit vor allem auch von der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter abhängig.

 

Durch eine umfassende arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter können auch Fehl- und Ausfallzeiten, die kostenintensiv sein können, einen Wettbewerbsnachteil bedeuten können und die Leistungsfähigkeit eines Betriebs einschränken können, vermieden werden.

 

Was leistet der Betriebsarzt?

Meine Aufgabe ist es Sie zu beraten und Sie zu unterstützen: 

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhalt von Betriebsanlagen, sozialen- und sanitären Einrichtungen,
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffen,
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung,
  • bei der Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb,
  • bei Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach Unfällen,
  • bei Suchtproblematiken,
  • bei der Planung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen,
  • bei der Umsetzung sicherheitsgerechten Verhaltens der Mitarbeiter im Betrieb,
  • bei der Ursachenanalyse von Arbeitsunfällen
  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdung im Betrieb
  • bei der Beseitigung von Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen und Unfallverhütung am Arbeitsplatz
  • bei der ergonomischen Anpassung von Arbeitsplätzen
  • bei Auslandsaufenthalten
  • bei Impfungen.

Meine Leistung beinhaltet ein umfassendes Konzept einer arbeitsmedizinischen / betriebsärztlichen Betreuung:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen, diese beinhalten z.B.:

  • Hörtests
  • Sehtests
  • Lungenfunktionsuntersuchungen
  • Herz- und Kreislaufuntersuchungen (EKG, Ergometrie)
  • Laboruntersuchungen
  • Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung
  • Mitwirkung bei Arbeitsschutz- Ausschusssitzungen (ASA) 
  • Impfberatung (z.B. bei beruflichen Auslandsaufenthalten, Arbeiten mit Infektionsgefährdung) 
  • Beratung in allen Fragen des Einsatzes chronisch erkrankter oder schwerbehinderter Mitarbeiter (§84 IX. Sozialgesetzbuch).

Zusätzlich bieten wir folgende Leistungen an:

  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 
  • Untersuchungen zur Führerscheinverlängerung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) einschließlich psychometrischer Test „Leistungstest“ (Coporal A) für Personenbeförderung (LKW, Taxi, Bus)
  • Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen (auch bei beruflichem Auslandsaufenthalt)
  • Orientierende Messungen von Lärm und Beleuchtung am Arbeitsplatz. 
  • Einstellungsuntersuchungen 
  • Durchführung von Impfungen

 

Findet die betriebsärztliche Betreuung auch in meinem Betrieb statt?

Wir betreuen Betriebe hauptsächlich in der Region Ostfriesland (Aurich – Leer – Emden – Norden – Wittmund) aber auch in Oldenburg und weiterer Umgebung.

Die Betreuung findet entweder in Ihrem Betrieb oder in den Räumlichkeiten der Praxis statt.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsmediziner und einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin?

Der Arbeitsmediziner = Facharzt für Arbeitsmedizin ist, genau wie der Neurologe, der Chirurg, oder der HNO-Arzt ein spezialisierter Arzt, der hauptsächlich in seinem Fachgebiet tätig ist. 

Diese Facharztweiterbildung erfolgt über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren, in dieser Zeit erwirbt der Arzt in der Weiterbildung umfangreiche Erfahrungen unter Anleitung und unter der ständigen Aufsicht eines staatlich zugelassenen Facharztes für Arbeitsmedizin. Nach Abschluss der Weiterbildungszeit, in der alle für das Fach notwendigen Tätigkeiten und Fachkenntnisse erlernt werden, erfolgt eine Facharztprüfung in der der Arzt seine erworbenen Kenntnisse unter Beweis stellen muss. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Arzt eine Facharzturkunde. Der Facharzt darf nun eine Facharztpraxis unter eigenem Namen führen.

Der Betriebsarzt erwirbt in einer verkürzten Ausbildung die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin. Diese kann ein Facharzt (z.B. Allgemeinmediziner) nach zusätzlicher einjähriger Weiterbildung bei einem Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner und einer anschließenden Prüfung erwerben.

 

Was ist eine sog. Grundsatzuntersuchung?

Die vom Betriebsarzt durchgeführten Untersuchungen dienen der Erkennung und Verhütung von Gesundheitsgefahren bei der Arbeit. Diese werden nach der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb festgelegt.

Ziele und Umfang jeder Untersuchung sind im Buch "Berufsgenossenschaftliche Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen" festgelegt.

Beispiele sind die Untersuchung Lärm (G 20), oder die Untersuchung Arbeiten mit Absturzgefahr (G 41) oder Untersuchung Atemschutzgeräte (G 26).

Informationen zu Grundsatzuntersuchungen 

  • DGAUM, Liste der arbeitsmedizinischen Grundsatzuntersuchungen
  • BAUA, FAQ zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsstätten, Arbeitsplätzen, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG 2008) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz (1992). Das Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich sind.

 

Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?

Die gesetzlichen Grundlagen können Sie unter folgenden Links einsehen:

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) BGV A4 - Arbeitsmedizinische Vorsorge, BGV A1- Grundsätze der Prävention, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Sozialgesetzbuch (SGB VII), Fahrerlaubnisverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung (SchrlSchV)